Ausschreibung Alfred-Hauptmann-Preis für Epilepsieforschung 2023
Bewerbungsfrist: 31.12.2022
Dieser Preis ist nach dem deutschen Neurologen und Psychiater Alfred Hauptmann (1881 – 1948) benannt. Dieser hatte u.a. schon 1912 – noch als Assistenzarzt – erstmals auf die antiepileptische Wirkung von Phenobarbital aufmerksam gemacht. 1935 wurde er aufgrund seiner jüdischen Abstammung von den Nationalsozialisten aus dem Dienst als Direktor der Psychiatrischen und Nervenklinik der Universität Halle/Saale entfernt und musste in die USA emigrieren.
Der Preis wurde von 1980 bis 2008 in der Regel alle zwei Jahre durch das Epilepsie-Kuratorium e.V. vergeben, ab 2009 ist es ein gemeinsamer Preis der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie, der Österreichischen Sektion der Internationalen Liga gegen Epilepsie und der Schweizerischen Liga gegen Epilepsie mit Vergabe auf den alle zwei Jahre stattfindenden gemeinsamen Tagungen.
Ausgezeichnet werden die beiden besten wissenschaftlichen Arbeiten aus dem deutschsprachigen Raum auf dem Gebiet der Epileptologie aus den beiden letzten, der Verleihung vorausgegangenen Jahren, für 2023 also 2021 und 2022. Arbeiten werden besonders aus den Fachgebieten Neurologie, Pädiatrie, Psychiatrie, klinische Pharmakologie, Neurophysiologie und Neurobiologie erwartet.
Neu gibt es den Preis in zwei Kategorien: Grundlagenforschung und klinische Forschung.
Die ausgezeichneten Personen erhalten eine Urkunde. Darüber hinaus ist der Preis in beiden Kategorien mit
10.000 Euro
dotiert. Das Preisgeld wird ab 2009 von der Firma UCB GmbH (Deutschland), Monheim, zur Verfügung gestellt. Es können mehrere Einzelpersonen oder Arbeitsgruppen ausgezeichnet werden.
Download Flyer Alfred-Hauptmann-Preis
Die Arbeiten sind entweder elektronisch per E‑Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Post in vierfacher Ausführung
an folgende Adresse zu senden:
Schweizerische Epilepsie-Liga
„Alfred-Hauptmann-Preis“
Seefeldstrasse 84
8008 Zürich
Schweiz
Zusätzlich zu den Arbeiten sind folgende weitere Unterlagen einzureichen:
• ein Lebenslauf
• eine Stellungnahme des Klinik-/ Institutsvorstandes zur Bewerbung
• für den Fall von Mehrautorenarbeiten, bei denen nicht alle Autoren am Preis beteiligt werden sollen, eine Aussage über den Anteil der einzelnen Autoren an der publizierten Arbeit. Unter den für den Preis vorgeschlagenen Autoren einer Arbeit muss der korrespondierende Autor der Arbeit sein. Falls dies nicht so ist, ist dies zu begründen.
Es können sowohl unveröffentlichte als auch publizierte Arbeiten eingereicht werden. Bei der Einreichung ist mitzuteilen, ob und wo die Arbeit zum ersten Mal veröffentlicht wurde. Die Arbeiten sollen in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Dem Kollegium können auch Arbeiten zur Preisvergabe vorgeschlagen werden.
Preisrichterkollegium: Dr. med. Günter Krämer (Zürich; Vorsitz), Prof. Dr. med. Bernd A. Neubauer (Gießen), Prof. Dr. med. vet. Wolfgang Löscher (Hannover), Prof. Dr. Günther Sperk (Innsbruck).