Kongressunterstützung

Die ÖGfE vergibt zur Förderung von jungen Kolleginnen und Kollegen (auch PhD-StudentIinnen), welche vor Ort einen Vortrag oder ein Poster im Namen einer österreichischen Institution präsentieren, Reisestipendien in der Höhe von 500€ für die finanzielle Unterstützung von Reise-, Kongress- und Hotelkosten für die Teilnahme an den 

  • Jahrestagungen der Österreichischen Gesellschaft für Epileptologie, 
  • Deutschen Gesellschaft für Epileptologie, 
  • Schweizer Epilepsie Liga, 
  • Dreiländertagung der Österreichischen und Deutschen Gesellschaften für Epilepologie und Schweizer Epilepsie Liga, 
  • European Epilepsy Congress, 
  • International Epilepsy Congress, 
  • American Epilepsy Society. 

Die BewerberIinnen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung das Alter von 40 Jahre nicht überschreiten und müssen ÖGfE-Mitglieder sein. Die geforderten Unterlagen sollen spätestens 4 Wochen vor dem Kongress über das Sekretariat der ÖGfE eingereicht werden. Die Entscheidung trifft der enge Vorstand. Die Bewerberin/der Bewerber werden spätestens 2 Wochen vor dem Kongress über die Entscheidung verständigt. Die Abrechnung erfolgt nach dem Kongress (durch Vorlage der Teilnahmebestätigung) über den Kassier.

Erforderliche Unterlagen:

  1. Formloses Ansuchen mit Angabe des Kongresses, für den die Finanzierung beantragt wird (ÖGfE, DGfE, Schweizer Epilepsie Liga, Dreiländertagung, EEC, IEC oder AES) und Bestätigung über Mitgliedschaft bei der ÖGfE;
  2. Kopie des Reisepasses oder eines amtlichen Dokuments;
  3. Eingereichter Abstrakt (der Antragsteller sollte der präsentierende Erstautor sein);
  4. Bestätigung der Kongressorganisation über angenommenen Beitrag (Poster oder Vortrag);
  5. Empfehlungsschreiben des Betreuers/der Betreuerin
  6. Teilnahmebestätigung des jeweiligen Kongresses

Ansuchen sind zu richten an die 1. Sekretärin der Österreichischen Gesellschaft für Epileptologie
Frau Priv.-Doz. Dr. Silvia Bonelli-Nauer (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).

 

Forschungsstipendien

Die Forschungsstipendien der Österreichischen Gesellschaft für Epileptologie dienen der Wissenschaftsförderung, der Nachwuchs- und Karriereförderung für in Ausbildung stehende NeurologInnen und NeuropädiaterInnen auf dem Gebiet der klinischen Epileptologie. Die Stipendien fördern den Aufenthalt und die Durchführung wissenschaftlicher Projekte an anderen Institutionen im In- und Ausland. Gefördert werden thematisch klar abgegrenzte, hinsichtlich der Ziele und der Methodik überzeugend beschriebene, zeitlich begrenzte Forschungsprojekte, die erkenntnisorientiert sind und deren Wert sich in erster Linie aus ihrer Bedeutung für die Weiterentwicklung der Wissenschaft definiert.


Zur Ausschreibung gelangt:

  1. Sechs bis 12-monatige Forschungs-Stipendien im Ausland in Höhe von bis zu EUR 30.000 (á 2.500 Euro pro Monat bzw. aliquote Aufteilung bei kürzeren Aufenthalten);
  2. Über die Förderung von Projekten mit kürzerer Dauer oder im Inland wird individuell entschieden.

Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen:

  1. In Ausbildung stehende NeurologInnen und NeuropädiaterInnen;
  2. Die Bewerberin / der Bewerber darf vor Antritt des Stipendiums das 40. Lebensjahr nicht vollendet haben (Kopie des Reisepasses);
  3. Mitglied der ÖGfE für mindestens 1 Jahr;
  4. Antragstellerinnen und Antragsteller müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung während der letzten zehn Jahre den Lebensmittelpunkt mindestens drei Jahre in Österreich gehabt haben und/oder die letzten zwei Jahre vor dem Zeitpunkt der Antragstellung durchgängig in Österreich tätig gewesen sein.
  5. Anstellung an einer inländischen Abteilung bzw. einem inländischen Institut (Ausbildungsvertrag) oder Bestätigung der Leiterin / des Leiters der Abteilung bzw. des Instituts, dass die Stipendiatin / der Stipendiat nach Rückkehr eine Stelle an der inländischen Abteilung bzw. an dem inländischen Institut antreten kann (in diesem Fall ist eine Bestätigung der Leitung beizulegen);
  6. Verpflichtung zur Rückkehr (andernfalls Rückerstattung des Stipendiums);
  7. Motivationsschreiben an den ÖGfE-Vorstand, in dem klar hervorgeht, um welche Förderung angesucht wird und in dem auch zu oben angeführten Punkten Stellung genommen wird;
  8. Projektplan (auf Englisch) mit Fragestellung, Methodik, Zeitplan, Finanzierungplan, usw. in einem Umfang von mindestens 3-4 Seiten;
  9. Bestätigung der Gastinstitution, dass das vorgeschlagene Projekt durchgeführt werden kann;
  10. Bestätigung der inländischen Institution, dass das Projekt bzw. die im Rahmen des wissenschaftlichen Projektes erlernte Technologie an der inländischen Einrichtung auch benötigt wird und umgesetzt werden kann;
  11. Votum der Ethikkommission (wenn schon vorhanden; muss bis spätestens Projektbeginn nachgereicht werden);
  12. Lebenslauf und Publikationsliste;
  13. Verbot der Doppelförderung: Antragstellerinnen und Antragsteller können sich gleichzeitig auch bei anderen Stellen um Mittel für den Forschungssaufenthalt bewerben, allerdings sind sie verpflichtet, der ÖGfE sowohl über Bewerbungen bei weiteren Förderungsinstitutionen als auch über deren Entscheidungen umgehend schriftlich zu informieren;
  14. Projektbeginn innerhalb eines Jahres nach Erhalt des Stipendiums.

Erwartungen an den Stipendiaten/die Stipendiatin:

  1. Es wird erwartet, dass der Forschungsaufenthalt ohne Unterbrechung stattfindet. Sollte es zu einer Unterbrechung kommen, muss der Vorstand der ÖGfE informiert werden.
  2. Zwischenbericht nach 6 Monaten und Abschlussbericht innerhalb von 1 Monat nach Beendigung des Projektes, gerichtet an die ÖGfE sowie Kurzbericht zur Publikation in der Zeitschrift der ÖGfE Clinical Epileptology (CEpi) nach Abschluss des Projektes (innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Projektes)
  3. Acknowledgment der ÖGfE bei Publikationen/ Kongressteilnahmen etc.

Die Unterlagen können laufend eingereicht werden. Ansuchen sind zu richten an die 1. Sekretärin der Österreichischen Gesellschaft für Epileptologie, Frau Priv.-Doz. Dr. Silvia Bonelli-Nauer (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).
Die endgültige Entscheidung zur Förderung erfolgt im ÖGfE-Vorstand. Die Bewerberin/ der Bewerber werden über die Entscheidung schriftlich informiert. Die Abrechnung erfolgt über den Kassier.

 

Wissenschaftsförderung/Projektförderung

Die ÖGfE fördert Projekte, auf dem Gebiet der Grundlagenforschung, der klinischen Forschung sowie Versorgungsforschung entsprechend dem Vereinszweck lt. Statuten der ÖGfE, von einer in Österreich im Bereich „Epileptologie“ etablierten Forschungsgruppe mit nationaler und/oder internationaler Sichtbarkeit über einen Zeitraum von maximal 3 Jahren. Gefördert werden Forschungsprojekte bis zu maximal EUR 35.000. Über die Vergabe entscheidet der ÖGfE Vorstand nach den Kriterien der wissenschaftlichen Wertigkeit des Antrags, wobei externe GutachterInnen herangezogen werden können.

Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen:

  1. Mitglied einer in Österreich auf dem Gebiet der Epileptologie etablierten Forschungsgruppe;
  2. Mitglied der ÖGfE seit mindestens 1 Jahr;
  3. Anstellung an einer inländischen Abteilung bzw. einem inländischen Institut (Anstellungsvertrag);
  4. Antragstellerinnen und Antragsteller müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung während der letzten zehn Jahre den Lebensmittelpunkt mindestens drei Jahre in Österreich gehabt haben und/oder die letzten zwei Jahre vor dem Zeitpunkt der Antragstellung durchgängig in Österreich tätig gewesen sein;
  5. Motivationsschreiben an den ÖGfE-Vorstand, in dem klar hervorgeht, um welche Förderung angesucht wird und in dem auch zu oben angeführten Punkten Stellung genommen wird;
  6. Projektbeschreibung (auf Englisch, in einem Umfang von mindestens 10 Seiten, exkl. Literaturverzeichnis und Tabellen): Abstrakt; Stand der Forschung, Ziele des Projekts und Hypothesen, wissenschaftliche Fragestellungen, Beschreibung des zu erwartenden Neuheits- bzw. wissenschaftlichen Innovationsgrades, Methodik, Arbeits- und Zeitplanung, Finanzierungplan, alle potenziellen ethischen, sicherheitsrelevanten oder regulatorischen Aspekte. Positives Ethikvotum ist zum Zeitpunkt des Antragsstellens nicht verpflichtend, muss jedoch zum Zeitpunkt des Projektantritts vorliegen;
  7. Bestätigung der inländischen Institution, dass das Projekt bzw. die im Rahmen des wissenschaftlichen Projektes erlernte Technologie an der inländischen Einrichtung auch durchgeführt werden kann;
  8. Votum der Ethikkommission (wenn schon vorhanden und muss bis spätestens Projektbeginn nachgereicht werden);
  9. Lebenslauf und Publikationsliste;
  10. Verbot der Doppelförderung: Antragstellerinnen und Antragsteller können sich gleichzeitig auch bei anderen Stellen um Mittel für das Forschungsprojekt bewerben, allerdings sind sie verpflichtet, der ÖGfE sowohl über Bewerbungen bei weiteren Förderungsinstitutionen als auch über deren Entscheidungen umgehend schriftlich zu informieren.
  11. Zwischenbericht alle 6 Monaten und Abschlussbericht innerhalb von 1 Monat nach Beendigung des Projektes, gerichtet an die ÖGfE sowie Kurzbericht zur Publikation in der Zeitschrift der ÖGfE Clinical Epileptology (CEpi) nach Abschluss des Projektes (innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Projektes)
  12. Acknowledgment der ÖGfE bei Publikationen/ Kongressteilnahmen etc.

Die Unterlagen können laufend eingereicht werden. Ansuchen sind zu richten an die 1. Sekretärin der Österreichischen Gesellschaft für Epileptologie, Frau Priv.-Doz. Dr. Silvia Bonelli-Nauer (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).
Die endgültige Entscheidung zur Förderung erfolgt im ÖGfE-Vorstand. Die Bewerberin/ der Bewerber werden über die Entscheidung schriftlich informiert. Die Abrechnung erfolgt über den Kassier.

Kontakt

Hermanngasse 18/1/4, 1070 Wien
T: +43 (0)1 890 3474
E: oegfe@studio12.co.at

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