Forschungsstipendien
Wir möchten Sie hiermit auf die Forschungsstipendien der Österreichischen Gesellschaft für Epileptologie aufmerksam machen. Die Stipendien dienen der Nachwuchs- und Karriereförderung. Ausgeschrieben werden Stipendien zur wissenschaftlichen Förderung und zur Karriereförderung für in Ausbildung stehenden NeurologInnen und NeuropädiaterInnen auf dem Gebiet der Epileptologie. Die Stipendien fördern den Aufenthalt und die Durchführung wissenschaftlicher Projekte an anderen Institutionen im In- und Ausland.
Zur Ausschreibung gelangen:
1. ein 12-monatiges Forschungs-Stipendium in Höhe von EUR 30.000 (á 2.500 Euro pro Monat)
2. ein 6-monatiges Forschungs-Stipendium in Höhe von EUR 12.000 (á 2.000 Euro pro Monat)
3. über die Förderung von Projekten mit kürzerer Dauer wird individuell entschieden.
Wissenschaftsförderung
Die ÖGfE fördert Projekte, auf dem Gebiet der Grundlagenforschung, der klinischen Forschung sowie Versorgungsforschung entsprechend dem Vereinszweck lt. Statuten der ÖGfE, von einer etablierten österreichweiten Forschungskooperation mit nationaler und/oder internationaler Sichtbarkeit über einen Zeitraum von 3 Jahren.
Projektförderung
Gefördert werden kooperative Forschungsprojekte bis zu maximal EUR 35.000. Über die Vergabe entscheidet der ÖGfE Vorstand nach den Kriterien der wissenschaftlichen Wertigkeit des Antrags in erster Linie und nach ökonomischen Notwendigkeiten in zweiter Linie, wobei externe GutachterInnen herangezogen werden können.
Aktuelle Reisestipendien
Die ÖGfE vergibt regelmäßig im Rahmen der Dreiländertagung zur Förderung von jungen Kolleginnen und Kollegen (auch PhD) unter 40 Jahren, welche vor Ort einen Vortrag oder ein Poster im Namen einer österreichischen Institution präsentieren, Reisestipendien für die finanzielle Unterstützung von Reise-, Kongress- und Hotelkosten. Beizulegen sind dem Ansuchen ein Empfehlungsschreiben des ärztlichen Leiters ihrer Einrichtung sowie der Teilnahmebestätigung zum jeweiligen Kongress.
Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen
Forschungsstipendium, Wissenschaftsförderung, Projektförderung
1) Abgeschlossenes Hochschulstudium.
2) Die Bewerberin / der Bewerber darf vor Antritt des Stipendiums das 40. Lebensjahr nicht vollendet haben (nur Forschungsstipendium).
3) Mitglied der ÖGfE
4) Anstellung an einer inländischen Abteilung bzw. einem inländischen Institut oder fixe Zusage der Leiterin / des Leiters der Abteilung bzw. des Instituts, dass die Stipendiatin / der Stipendiat nach Rückkehr eine Stelle an der inländischen Abteilung bzw. an dem inländischen Institut antreten kann (in diesem Fall ist eine Bestätigung der Leitung beizulegen).
5) Begleitschreiben in dem klar hervorgeht um welche Förderung angesucht wird
6) Projektplan mit Fragestellung, Methodik, Zeitplan, Finanzierungplan, usw. in einem Umfang von mindestens 3-4 Seiten.
7) Bestätigung der Gastinstitution, dass das vorgeschlagene Projekt durchgeführt werden kann (nur bei Auslandsaufenthalten).
8) Bestätigung der inländischen Institution, dass das Projekt bzw. die im Rahmen des wissenschaftlichen Projektes erlernte Technologie an der inländischen Einrichtung auch benötigt wird und umgesetzt werden kann.
9) Das Votum der Ethikkommission (wenn schon vorhanden)
10) Lebenslauf und Publikationsliste.
Reisestipendium
1) Die Bewerberin / der Bewerber darf vor Antritt des Stipendiums das 40. Lebensjahr nicht vollendet haben.
2) Mitglied der ÖGfE
3) Ansuchen
4) der eingereichte Abstrakt
5) Empfehlungsschreiben der ärztlichen Leitung
6) Teilnahmebestätigung des jeweiligen Kongresses
Ansuchen sind zu richten an die 1. Sekretärin der Österreichischen Gesellschaft für Epileptologie
Frau Priv.-Doz. Dr. Silvia Bonelli (