Mit dem "Zertifikat Epileptologie plus" werden KollegInnen mit Schwerpunkt und nachgewiesener Expertise auf dem Gebiet der Epileptologie ausgewiesen. Diese KollegInnen können im niedergelassenen Bereich oder in einer Institution tätig sein. Inhaber dieses Zertifikats werden auf der Homepage der ÖGfE aufgelistet und gelten als Experten auf diesem Gebiet. Dem entsprechend verweist die ÖGfE bei PatientInnen- oder KollegInnenanfragen auch auf diese Liste.
Zusätzlich ist der Erwerb des Zertifikates auch Grundlage um eine zertifizierte Epilepsieambulanz leiten bzw. gründen zu können.
Das ‚Zertifikat Epileptologie Plus kann durch jedes Ordentliche Mitglied der Österreichischen Gesellschaft für Epileptologie neu beantragt werden.
Das Zertifikat ist ab Ausstellung 5 Jahre gültig und muss dann durch die Zertifikatsinhaberin / den Zertifikatsinhaber aktiv erneuert werden.
Die Österreichischen Gesellschaft für Epileptologie konnte mit der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie ein Abkommen zur wechselseitigen Anerkennung der Zertifikate der jeweiligen Gesellschaften erreichen.
Neuantrag für das ‚Zertifikat Epileptologie Plus‘
Um das Zertifikat zu erlangen ist die positive Absolvierung einer MC Prüfung und eines mündlichen Fachgesprächs notwendig.
- MC Prüfung:
- jedes Ordentliche Mitglied der Österreichischen Gesellschaft für Epileptologie kann zunächst zu einer Multiple Choice Prüfung antreten, unabhängig ob die EEG-Prüfung schon abgelegt wurde oder ob ein Facharztzeugnis vorhanden ist.
Aktuelle TERMINE MC-Prüfung
2025: i.R. der 3 Länder-Tagung von 26.-29. März 2025 in Salzburg; Anmeldungen per Email:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. . Anmeldeschluss: 28. Februar 2025
- Fachgespräch: nach positiven Abschluss der MC Prüfung kann zum mündlichen Fachgespräch angetreten werden wenn folgenden Qualifikationen vorliegen:
- Ordentliches Mitglied
- Nachweis der klinisch epileptologischen Tätigkeit für 6 Monate Vollzeit bzw. 12 Monate halbtags in einer Einrichtung mit spezieller Kenntnis auf dem Gebiet der Epileptologie. Zu solchen Einrichtungen zählen die von der Österreichischen Gesellschaft für Epileptologie anerkannten Epilepsieambulanzen für Kinder und/oder Erwachsene sowie Epilepsiezentren. Der Leiter/die Leiterin der Klinik/Abteilung/Ambulanz muss im Besitz eines aktuellen ‚Zertifikats Epileptologie Plus‘ sein. Alternativ kann eine Tätigkeit von 8 Wochen (die fraktioniert abgeleistet werden kann) in einer vom Vorstand der Österreichischen Gesellschaft für Epileptologie autorisierten Epilepsieeinrichtung (deren Benennung auf Antrag der Einrichtung durch den Vorstand der Österreichischen Gesellschaft für Epileptologie erfolgt) anerkannt werden. Diese letztgenannte Ausnahmeregelung gilt nur für
niedergelassene FachärztInnen für Neurologie, Psychiatrie, Neurologie und Psychiatrie, Psychiatrie und Neurologie, Kinder- und Jugendheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Neurochirurgie - Erfolgreiche Ablegung der EEG-Prüfung der Österreichischen Gesellschaft für Klinische Neurophysiologie
- Abgeschlossene Facharztausbildung für Neurologie, Psychiatrie, Neurologie und Psychiatrie, Psychiatrie und Neurologie, Kinder- und Jugendheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Neurochirurgie.
- Nachweis von 20 Fortbildungspunkten aus dem Bereich Epileptologie in den letzten drei Jahren (Kriterien für Fortbildungspunkte siehe unten)
Die genannten Qualifikationen sind nicht Voraussetzung für den Antritt zur Multiple Choice Prüfung (diese kann bereits zuvor abgelegt werden).
Nach erfolgreicher Ablegung der Multiple Choice Prüfung und erfolgreichem Nachweis der genannten Qualifikationen wird die Kandidatin / der Kandidat zu einem mündlichen Fachgespräch eingeladen. Dieses Fachgespräch erfolgt mit zwei durch den Vorstand der Österreichischen Gesellschaft für Epileptologie nominierten KollegInnen. Es wird jeweils eine Kollegin / ein Kollege aus dem Bereich Erwachsenen-Epileptologie und eine Kollegin / ein Kollege aus dem Bereich Kinder-Epileptologie nominiert (Termin und Ort für das Fachgespräch werden individuell bekanntgeben).
TERMINE mündliches Fachgespräch (virtuell)
Terminvereinbarung individuell, Terminanfrage erfolgt über das Sekretariat (
Die wesentlichen Prüfungsinhalte lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Pathophysiologie
- Epidemiologie
- Verlauf / Prognose / Absetzen der Medikation
- Klassifikation / Semiologie
- Differenzialdiagnose
- Anfallssuppressiva inkl. Nebenwirkungen
- Therapiestrategien
- Chirurgische Therapie und Vagusnervstimulation
- Status epilepticus
- Epilepsie im Alter
- Klinische Diagnostik (Anamnese, Fremdanamnese und Befund)
- EEG (interiktal, iktal)
- Bildgebung
- Psychiatrische Komorbidität, Lernbehinderung
- Soziale Aspekte
- Epilepsie und Schwangerschaft
- Epilepsiegenetik
- Führerschein, Sport, Reisen
- Pädiatrische Epileptologie
Die Prüfungsgebühren betragen 50,- Euro für die Multiple Choice Prüfung plus
110,- Euro für das mündliche Fachgespräch.
Verlängerung des ‚Zertifikats Epileptologie Plus‘
Das ‚Zertifikat Epileptologie Plus‘ ist ab Ausstellung 5 Jahre gültig und muss dann durch die Zertifikatsinhaberin / den Zertifikatsinhaber aktiv verlängert werden.
Für die Verlängerung ist der Nachweis von 30 Fortbildungspunkten aus dem Bereich Epileptologie in den letzten fünf Jahren erforderlich (Kriterien für Fortbildungspunkte siehe unten).
Die Bearbeitungsgebühr für die Verlängerung des ‚Zertifikats Epileptologie Plus‘ beträgt 30,- Euro.
Erlangung von Fortbildungspunkten
Es werden ausschließlich Fortbildungsveranstaltungen berücksichtigt, die von der Österreichischen Gesellschaft für Epileptologie zertifiziert wurden.
Fortbildungsveranstaltungen müssen dem Thema ‚Epileptologie‘ gewidmet sein. Sie erhalten dann für:
- Abendveranstaltung mit einem Vortrag 1 Punkt
- Halbtags- oder Abendveranstaltungen mit mehreren Vorträgen 2 Punkte
- Ganztägige Veranstaltungen 4 Punkte
- Zweitägige Veranstaltungen 8 Punkte
- Länger als zweitägige Veranstaltungen 10 Punkte
Der Antrag auf Zertifizierung hat durch den Veranstalter vorab und schriftlich an das Sekretariat der Österreichischen Gesellschaft für Epileptologie zu erfolgen.
Die folgenden Veranstaltungen gelten als autorisiert und bedürfen keiner gesonderten Zertifizierung durch die Österreichischen Gesellschaft für Epileptologie: - Jahrestagung der Österreichischen Gesellschaft für Epileptologie 10 Punkte
- Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie 10 Punkte
- Gemeinsame Jahrestagung der Deutschen, Österreichischen und Schweizerischen Liga gegen Epilepsie 10 Punkte
- European Congress on Epileptology 10 Punkte
- International Epilepsy Congress 10 Punkte
- Annual Meeting der American Epilepsy Society 10 Punkte
- Jahrestagung der Österreichischen Gesellschaft für Neurologie 4 Punkte
- Jahrestagung der Kinder- und Jugendheilkunde 4 Punkte
In berechtigten Ausnahmefällen können internationale Veranstaltungen auch durch den Teilnehmer nachträglich zur Zertifizierung eingereicht werden.
Anfragen und Anträge
Sämtliche Anfragen und Anträge sind zu richten an:
Sekretariat der Österreichischen Gesellschaft für Epileptologie
Tanja Riederer
Hermanngasse 18, 1070 Wien
T: +43 (0)1 890 3474
F: +43 (0)1 890 3474-25
M: +43 (0)677 640 630 40
E: