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„Zertifikat Epileptologie Plus“

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Anlagen laut Richtlinien für den Erwerb des „Zertifikates Epileptologie Plus“


a) Nachweis der ärztlichen Tätigkeit für 6 Monate (alternativ 12 Monate halbtags) in einer Einrichtung mit spezieller Kenntnis auf dem Gebiet der Epileptologie. Zu solchen Einrichtungen zählen die von der Öst. Ges. für Epileptologie anerkannten Epilepsieambulanzen für Kinder und/oder Erwachsene sowie Epilepsiezentren. Der Leiter/die Leiterin der Klinik/Abteilung muss im Besitz des „Zertifikats Epileptologie Plus“ sein. Alternativ kann eine Tätigkeit von 8 Wochen (die fraktioniert abgeleistet werden kann) in einer vom Öst. Ges. für Epileptologie -Vorstand autorisierten Epilepsieeinrichtung (deren Benennung auf Antrag der Einrichtung durch den Öst. Ges. für Epileptologie -Vorstand erfolgt) anerkannt werden. Diese letztgenannte Ausnahmeregelung gilt nur für Neurologen, Psychiater, Nervenärzte, Pädiater, Kinder- und Jugendpsychiater und Neurochirurgen, die in freier Praxis niedergelassen sind.

b) Nachweis des EEG-Zertifikats der Österreichischen Gesellschaft für klinische Neurophysiologie

c) Mitgliedschaft in der Österreichischen Gesellschaft für Epileptologie

d) Nachweise von 20 Fortbildungspunkten aus den letzten 3 Jahren

e) Erfolgreiche Absolvierung eines Fachgesprächs

f) Erfolgreich absolvierter Multiple-Choice-Test (Anmeldung über das Öst. Ges. f. Epileptologie-Sekretariat

Bearbeitungsgebühr: € 50,00
Bankverbindung:
BTV 3Banken Gruppe (BLZ 16300), Giro Konto: 130-167 586; IBAN AT931630000130167586 und BIC BTVAAT22
Bei Erfüllung aller Formalien wird nach Eingang der Bearbeitungsgebühr das Zertifikat zugestellt.

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